Preise und AGB

Unsere Preise staffeln sich je nach Saison wie folgt:

Kalenderwoche 1
CHF 150.- pro Tag

Kalenderwoche 2 – 4
CHF 130.-  pro Tag

Kalenderwoche 5 – 10
CHF 150.- pro Tag

Kalenderwoche 11 bis und mit Ostermontag
CHF 110.- pro Tag

Nach Ostern bis Ende Juni
CHF 80.- pro Tag

Kalenderwoche 27 – 32
CHF 100.- pro Tag

Kalenderwoche 33 – 47
CHF 80.- pro Tag

Kalenderwoche 48 – 51
CHF 110.-  pro Tag

Kalenderwoche 52
CHF 150.- pro Tag

Zusätzlich berechnet wird:

  • Endreinigung CHF 85.-
  • Wäsche pro Bett CHF 15.-
  • Kurtaxe und Beherbergungsabgabe Erwachsene CHF 5.- + 1.- je Person
  • Kurtaxe Kinder (6-15) CHF 2.50 je Person

Ferienwohnung Balme-Hus WH 10, Badstrasse 12, 3775 Lenk

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Betrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen.

3. Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

4. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

5. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

6. Annullierung
Keine Annullierung möglich. Nach Vertragsabschluss ist in jedem Fall der gesamte Mietpreis vom Mieter zu zahlen.
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Es wird diesbezüglich der Abschluss einer Annullationsversicherung empfohlen.

7. Höhere Gewalt
Verhindern höhere Gewalten wie Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen und desgleichen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

8. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und eine konforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.

Ferenberg, 2.1.2024

Beatrice und Christoph Wyler